Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.01.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.01.2026
Sonstiges
30.07.2025
Sonstiges
09.05.2025
Sonstiges
25.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2023
Sonstiges
11.07.2023
Sonstiges
03.07.2023
Eröffnungen
06.06.2023
Sicherungsmaßnahmen
22.02.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
22.02.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
20.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
20.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
21.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.01.2019 bis zum 31.12.2019
21.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.01.2019 bis zum 31.12.2019
31.01.2019
Neueintragungen
31.01.2019
Berichtigungen